UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Die UKW Sprechfunkzeugnisse werden mit Sicherheit in den nächsten Jahren für Schiffsführer auf einer "Seegehenden Yacht" auf den Deutschen Küstengewässern Pflicht werden.

Um an dem 1999 eingeführten Seenot – und Sicherheitsfunkverkehr, dem GMDSS, teilnehmen zu können, musste lediglich ein Crewmitglied an Bord einer Yacht im Besitz des jeweiligen Funkscheins sein.

Durch die Änderung der seeverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 6. August 2005 „müssen die Führer von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs nachweisen“. Als Befähigungsnachweis gelten das LRC oder das SRC.

Es reicht nicht mehr aus dass nur ein Crewmitglied im Besitz eines der benötigten Funkzeugnisse ist, sondern der Führer des Bootes selbst muss den entsprechenden Funkschein haben.

Das UKW – Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI) berechtigt zu der Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.

Auf Binnenschifffahrtsstraßen wird der gesamte Schiffsverkehr über Funk geregelt. Das UKW – Sprechfunkgerät dient zur direkten Kommunikation der Schiffe untereinander, sowie zwischen Schiffen und Häfen, Schleusen, Fähren und Schiffslenkungsstellen. Auch Hilfe (Schleppen, Rettung) wird auf Binnengewässern über Funk organisiert. Ein an Land verwendetes Handy kann hier also nicht als passender Ersatz angesehen werden. Das UKW- Sprechfunk-Zeugnis Binnen (UBI) ist nach den Richtlinien der International Maritime Organization (IMO) weltweit im Ausland anerkannt.

Aufgrund der vollkommen unterschiedlichen Betriebs- und Sprechfunkverfahren im See- und Binnenschifffahrtsfunk, erlaubt das UKW- Sprechfunkzeugnis Binnen nicht die Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem GMDSS im Bereich des Seefunks.

Bei der Ausbildung zu den Funkscheinen legen wir besonderen Wert auf die praktische Ausbildung.

Der Funkschein wird in Form einer theoretischen Prüfung (Fragebogen) und einer praktischen Prüfung (Simulation des Funkverkehrs und der Gesprächsabwicklung) abgelegt.
Sicher ist es möglich das Wissen, das zum Ablegen der theoretischen Prüfung nötig ist, in kompakter Form ohne großen Zeitaufwand zu vermitteln. Doch bei der Prüfung, wie auch im Bordalltag, ist die praktische Gesprächsabwicklung und das Editieren der Geräte das Wichtigste. Hier treten in der Regel bei der Prüfung und wie in der Realität die Schwachstellen zu Tage. Daran scheitern dann die Bewerber in der Prüfung oder Sie zögern an Bord die Funkanlage zu bedienen.