Sportseeschifferschein (SSS)

Wer über die Küstenfahrt hinaus segeln möchte, sollte den amtlichen Sportseeschifferschein erwerben.
Dieser qualitativ hochwertige Befähigungsnachweis findet auch im Ausland breite Anerkennung, und der amtliche Sportseeschifferschein ist in der gewerblichen Sportschiffahrt,
z.B. auf Ausbildungsyachten oder auf Traditionsschiffen, sogar gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und
ggf. mündlich in den vier Prüfungsfächern Navigation, Seemannschaft, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde.

Es sind umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben den Pflichtaufgaben (Rettungsmanöver und Radar) sind ausgewählte Manöver
und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.

Gesetzliche Voraussetzungen:

Für alle Führerscheine gibt es gewisse Prüfungsbedingungen ohne die kein Prüfling zugelassen wird:

  • Mindestalter 16 Jahre
    (unter 18 + Unterschrift Erziehungsberechtigter)
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, bekommen sie in der Sportbootschule-Emsland.de in der ersten Unterrichtsstunde
  • Ärztliches Attest über ausreichendes Seh- und Hörvermögen auf amtlichem Vordruck.
    Die Untersuchungen können durch einen Arzt der Allgemeinmedizin durchgeführt werden, die Untersuchung durch einen Facharzt ist nur dann erforderlich, falls die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden.
  • Kfz-Führerscheinkopie oder polizeiliches Führungszeugnis
  • Ein Passbild in der Größe von der Bundesdruckerei vorgegeben.
  • Besitz des SBF-See
  • Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter.