Prüfungen von Flüssiggasanlagen in Sportbooten nach DVGW-Arbeitsblatt G 608 (DIN EN ISO 10239)

Flüssiggasanlagen in Sportbooten müssen mindesten alle 2 Jahre von einem (DVFG geprüften und anerkannten)
Sachkundigen überprüft werden.

Gerne komme ich auch zu Ihrem Boot im Hafen, Winterlager oder Liegeplatz und führe die Gasprüfung durch. Egal ob Motorboot, Segelyacht, Sportboot oder Hausboot. Ihre Gasanlage wird nach Arbeitsblatt G 608 für Boot, Jachten und Wassersportfahrzeuge, geprüft.